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StVG
CH-BL
§ 7 Gesetz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Aufschiebende Wirkung
Ausführung der Bestimmungen des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB)[[1]](#titletitle_text_fn_301653_2_1_c)
§ 7 Strafvollzugsgesetz, StVG · Aufschiebende Wirkung
1. ...
2. Anordnungen der Vollzugsbehörde sind unmittelbar vollstreckbar. Beschwerden dagegen kommt keine aufschiebende Wirkung zu, wenn nicht die Beschwerdeinstanz auf Gesuch hin diese verfügt.