261
StVG
CH-BL
§ 24a Gesetz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Einspracheverfahren
Anstalten
§ 24a Strafvollzugsgesetz, StVG · Einspracheverfahren
1. Für Verfügungen betreffend Disziplinar- oder anderen Massnahmen gegenüber eingewiesenen Personen des Massnahmenzentrums für junge Erwachsene Arxhof sowie der basellandschaftlichen Gefängnisse ist das Einspracheverfahren gemäss § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes anwendbar.