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261 StVG CH-BL

§ 24a Gesetz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen (Strafvollzugsgesetz, StVG) - Einspracheverfahren

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§ 24a Strafvollzugsgesetz, StVG · Einspracheverfahren

1. Für Verfügungen betreffend Disziplinar- oder anderen Massnahmen gegenüber eingewiesenen Personen des Massnahmenzentrums für junge Erwachsene Arxhof sowie der basellandschaftlichen Gefängnisse ist das Einspracheverfahren gemäss § 41 des Verwaltungsverfahrensgesetzes anwendbar.

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