261.51
CH-BL
§ 8 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft - Ausschreibung zur Aufenthaltsnachforschung
§ 8 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft · Ausschreibung zur Aufenthaltsnachforschung
1. Bei Ungewissheit über den Aufenthalt einer betreuten Person kann die Bewährungshilfe Basel-Landschaft eine Ausschreibung zwecks Aufenthaltserforschung vornehmen.
2. Die Ausschreibung zur Verhaftung kann nur von der zuständigen Behörde angeordnet werden.