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261.51 CH-BL

§ 8 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft - Ausschreibung zur Aufenthaltsnachforschung

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§ 8 Verordnung über die Bewährungshilfe Basel-Landschaft · Ausschreibung zur Aufenthaltsnachforschung

1. Bei Ungewissheit über den Aufenthalt einer betreuten Person kann die Bewährungshilfe Basel-Landschaft eine Ausschreibung zwecks Aufenthaltserforschung vornehmen.

2. Die Ausschreibung zur Verhaftung kann nur von der zuständigen Behörde angeordnet werden.

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