Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
261.42 CH-BL

§ 1 Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring - Grundsatz

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (9 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 1 Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring · Grundsatz

1. Diese Verordnung regelt den Vollzug von Freiheitsstrafen mittels «Electronic Monitoring».

2. Die §§ 1-12 und § 24 der Verordnung über den Straf- und Massnahmenvollzug sind anwendbar, soweit diese Verordnung keine abweichenden Bestimmungen enthält.

Grundsatz § 2 Verordnung über den Vollzug von Freiheitsstrafen in der Form des Electronic Monitoring →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →