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261.2 AKPGTCP CH-BL

Art. 7 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Fachkonferenzen

Organisation, Aufgaben, Befugnisse
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Art. 7 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Fachkonferenzen

1. Es bestehen folgende Fachkonferenzen

a. Fachkonferenz der Einweisungs- und Vollzugsbehörden (FKE)

b. Fachkonferenz der Vollzugsinstitutionen (FKI)

c. Fachkonferenz der Bewährungshilfe (FKB)

2. Die Fachkonferenzen dienen dem interkantonalen fachspezifischen Erfahrungs- und Informationsaustausch. Sie wirken bei der Meinungsbildung der Konferenz mit.

3. Soweit nicht das Reglement Anordnungen trifft, regeln die Fachkonferenzen ihr Verfahren selbst.

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