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261.2 AKPGTCP CH-BL

Art. 6 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Kontrollstelle

Organisation, Aufgaben, Befugnisse
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Art. 6 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Kontrollstelle

1. Die Finanzkontrolle eines Kantons prüft jährlich die im Konkordat geführten Rechnungen.

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