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261.2 AKPGTCP CH-BL

Art. 23 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen - Inkrafttreten

Verschiedene Bestimmungen
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Art. 23 Konkordat der Kantone der Nordwest- und Innerschweiz über den Vollzug von Strafen und Massnahmen · Inkrafttreten

1. Nach erfolgter Zustimmung aller Kantone bestimmt die Konferenz den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Konkordats.

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