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252.111 CH-BL

§ 7 Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel - Vorsitzender Kanton

Geschäftsverkehr, Aktuariat
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§ 7 Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel · Vorsitzender Kanton

1. Den Geschäftsverkehr zwischen Kantonen, Kommission und den Beratungs- und Fachstellen besorgt der den Vorsitz innehabende Kanton.

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