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252.111 CH-BL

§ 13 Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel - Inkrafttreten

Übergangsbestimmung
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§ 13 Vertrag über die Opferberatungsstellen beider Basel · Inkrafttreten

1. Dieser Vertrag wird per 1. Januar 1999 wirksam und ersetzt den bestehenden Vertrag vom 13. Februar / 23. Januar 1996.

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