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252.11 CH-BL

§ 11 Verordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten

Inkrafttreten
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§ 11 Verordnung zum Bundesgesetz über die Hilfe an Opfer von Straftaten

1. Diese Verordnung tritt am 16. Februar 1993 in Kraft.

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