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250 CPP CH-BL

§ 6 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Gebühren

Staatsanwaltschaft
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§ 6 EG StPO · Gebühren

1. Die Staatsanwaltschaft kann für ihre Verrichtungen Gebühren bis CHF 60'000.-, ausnahmsweise bis CHF 500'000.- erheben.

2. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dem Arbeitsaufwand.

3. Der Regierungsrat erlässt einen Gebührentarif.

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