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250 CPP CH-BL

§ 5c Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Stellungnahme der Justiz- und Sicherheitskommission

Staatsanwaltschaft
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§ 5c EG StPO · Stellungnahme der Justiz- und Sicherheitskommission

1. Die Justiz- und Sicherheitskommission nimmt zuhanden des Landrats Stellung zum Bericht der Fachkommission und zu den Beschlüssen des Regierungsrats.

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