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250 CPP CH-BL

§ 35 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Inkrafttreten

Schlussbestimmung
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§ 35 EG StPO · Inkrafttreten

1. Der Regierungsrat beschliesst das Inkrafttreten dieses Gesetzes.

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