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250 CPP CH-BL

§ 34 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Aufhebung bisherigen Rechts

Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
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§ 34 EG StPO · Aufhebung bisherigen Rechts

1. Es werden aufgehoben

a. Das Gesetz vom 3. Juni 1999 betreffend die Strafprozessordnung (StPO).

b. Das Dekret vom 29. März 1982 über internationale Rechtshilfe in Strafsachen.

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