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CPP
CH-BL
§ 3 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Unabhängigkeit
Staatsanwaltschaft
§ 3 EG StPO · Unabhängigkeit
1. Die Staatsanwaltschaft ist in der Rechtsanwendung unabhängig und allein Recht und Gerechtigkeit verpflichtet (Art. 4 Abs. 1 StPO).