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250 CPP CH-BL

§ 3 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Unabhängigkeit

Staatsanwaltschaft
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§ 3 EG StPO · Unabhängigkeit

1. Die Staatsanwaltschaft ist in der Rechtsanwendung unabhängig und allein Recht und Gerechtigkeit verpflichtet (Art. 4 Abs. 1 StPO).

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