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250 CPP CH-BL

§ 22a Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Vorgehen der Polizei Basel-Landschaft bei vorläufiger Festnahme (Art. 219 Abs. 5 StPO[[1]](#articletitle_text_fn_637315_2_1_c))

Besondere Bestimmungen
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§ 22a EG StPO · Vorgehen der Polizei Basel-Landschaft bei vorläufiger Festnahme (Art. 219 Abs. 5 StPO[[1]](#articletitle_text_fn_637315_2_1_c))

1. Für die Anordnung einer länger als 3-stündigen Festhaltung aufgrund einer Übertretung ist jedes Kadermitglied der Polizei Basel-Landschaft zuständig.

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