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250 CPP CH-BL

§ 2 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Widerhandlungen gegen das kantonale Strafrecht

Allgemeine Bestimmungen
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§ 2 EG StPO · Widerhandlungen gegen das kantonale Strafrecht

1. Die Bestimmungen der StPO gelten auch für Verfahren betreffend Widerhandlungen gegen das kantonale Strafrecht.

2. Vorbehalten bleiben besondere Verfahrensvorschriften.

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