Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
250 CPP CH-BL

§ 19 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Rechtsmittel

Internationale Rechtshilfe: Stellvertretende Strafvollstreckung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (44 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 19 EG StPO · Rechtsmittel

1. Gegen den Entscheid über die Vollstreckbarerklärung ist die Berufung zulässig.

2. Für die sachliche Zuständigkeit gilt § 15.

← § 18 EG StPO Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Gegenstand § 20 EG StPO →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →