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CPP
CH-BL
§ 19 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Rechtsmittel
Internationale Rechtshilfe: Stellvertretende Strafvollstreckung
§ 19 EG StPO · Rechtsmittel
1. Gegen den Entscheid über die Vollstreckbarerklärung ist die Berufung zulässig.
2. Für die sachliche Zuständigkeit gilt § 15.