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CPP
CH-BL
§ 12a Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO) - Strafbefehle durch Untersuchungsbeauftragte
Staatsanwaltschaft
§ 12a EG StPO · Strafbefehle durch Untersuchungsbeauftragte
1. Die Erste Staatsanwältin oder der Erste Staatsanwalt kann Untersuchungsbeauftragte, welche die Voraussetzungen von § 11 erfüllen, ermächtigen, Strafbefehle in Übertretungsstrafsachen zu erlassen.