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250.13 CH-BL

§ 8 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft - Inkrafttreten

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§ 8 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

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