Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
250.13 CH-BL

§ 7 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft - Am 1. Januar 2011 hängige Verfahren

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (10 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft · Am 1. Januar 2011 hängige Verfahren

1. Diese Verordnung ist auch auf alle am 1. Januar 2011 noch hängigen Verfahren anwendbar.

← § 6b Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft Zuständigkeit § 8 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →