250.13
CH-BL
§ 6 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft - Verzinsung hinterlegter Geldsummen
§ 6 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft · Verzinsung hinterlegter Geldsummen
1. Hinterlegte Geldsummen ab CHF 5'000.- sind vom 3. Monat an zu dem jeweils bei der Basellandschaftlichen Kantonalbank gültigen Kontokorrent-Zinssatz zu verzinsen.