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250.13 CH-BL

§ 4 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft - Auslagen

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§ 4 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft · Auslagen

1. Auslagen nach Art. 422 Abs. 2 StPO werden separat in Rechnung gestellt.

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