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250.13 CH-BL

§ 1 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft - Zuständigkeit

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§ 1 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft · Zuständigkeit

1. Die Verfahrenkosten werden von der Staatsanwaltschaft erhoben.

Zuständigkeit § 2 Verordnung über die Verfahrenskosten der Staatsanwaltschaft →

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