242
EGSTPOJSTPO
CH-BL
§ 3 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) - Verhältnis zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)
Allgemeine Bestimmungen
§ 3 EG JStPO · Verhältnis zum Einführungsgesetz zur Schweizerischen Strafprozessordnung (EG StPO)
1. Die Bestimmungen des EG StPO gelten auch für Verfahren betreffend Jugendliche, sofern keine besonderen Bestimmungen bestehen. Sie sind im Lichte der Grundsätze von Art. 4 JStPO auszulegen.