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242 EGSTPOJSTPO CH-BL

§ 22 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) - Änderung bisherigen Rechts

Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
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§ 22 EG JStPO · Änderung bisherigen Rechts

1. Das Gesetz vom 22. Februar 2001 über die Organisation der Gerichte und der Strafverfolgungsbehörden (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) wird wie folgt geändert: ...

2. Das Gesetz vom 28. Mai 1970 über die Organisation und die Verwaltung der Gemeinden (Gemeindegesetz) wird wie folgt geändert: ...

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