242
EGSTPOJSTPO
CH-BL
§ 1 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (EG JStPO) - Gegenstand
Allgemeine Bestimmungen
§ 1 EG JStPO · Gegenstand
1. Dieses Gesetz regelt den Vollzug der Schweizerischen Jugendstrafprozessordnung (JStPO) sowie die Zuständigkeiten und Aufgaben der Behörden in Jugendstrafsachen.