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CH-BL
§ 12 Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz, ÜStG) - Unberechtigtes Bestatten und Beseitigen einer Leiche
§ 12 Übertretungsstrafgesetz, ÜStG · Unberechtigtes Bestatten und Beseitigen einer Leiche
1. Wer eine Leiche oder Teile davon ohne Anzeige an die Behörde beerdigt, verbrennt oder heimlich beiseite schafft, wird mit Busse bestraft.