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241 LCC CH-BL

§ 12 Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz, ÜStG) - Unberechtigtes Bestatten und Beseitigen einer Leiche

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§ 12 Übertretungsstrafgesetz, ÜStG · Unberechtigtes Bestatten und Beseitigen einer Leiche

1. Wer eine Leiche oder Teile davon ohne Anzeige an die Behörde beerdigt, verbrennt oder heimlich beiseite schafft, wird mit Busse bestraft.

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