Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
241 LCC CH-BL

§ 10 Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz, ÜStG) - Unberechtigtes Führen eines akademischen Grades

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (15 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 10 Übertretungsstrafgesetz, ÜStG · Unberechtigtes Führen eines akademischen Grades

1. Wer sich ohne Berechtigung als Inhaber oder Inhaberin eines akademischen Grades bezeichnet, oder wer den akademischen Grad einer Anstalt führt, deren Grade als denen der schweizerischen staatlichen Hochschulen nicht gleichwertig zu bezeichnen sind, wird mit Busse bestraft.

← § 8 Übertretungsstrafgesetz, ÜStG Gesetz über das kantonale Übertretungsstrafrecht (Übertretungsstrafgesetz, ÜStG) - Anwendung des StGB im kantonalen Übertretungsstrafrecht § 11 Übertretungsstrafgesetz, ÜStG →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (6)

2023.11.14.zr.1 · bl (Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG)
Re-evaluation of Unfair Competition via Media Reports Following Federal Court Ruling
rauf wird im Rahmen der Neubeurteilung der einzelnen Berichterstattungen zu- rückzukommen sein. Ob die Klägerin auch gestützt auf Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG zur Klageerhe- bung legitimiert sei, liess das Bundesgericht indessen ausdrücklich offen (4A_340/2022 E. 6.2.3). Zum Verständnis
430.2023.125 · bl (Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG)
Defamation and Misleading Reporting by Media Outlets
ierauf wird im Rahmen der Neubeurteilung der einzelnen Berichterstattungen zurückzukommen sein. Ob die Klägerin auch gestützt auf Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG zur Klageerhebung legitimiert sei, liess das Bundesgericht indessen ausdrücklich offen (4A\_340/2022 E. 6.2.3). Zum Verständnis d
2021.10.25.zr.1 · bl (Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG)
Economic Association v. News Outlet and Reporter
lt würde, ist die Ak- tivlegitimation der Klägerin zudem aus nachfolgenden Überlegungen gegeben. 1.2 Klageberechtigung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG In Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG wird den Berufs- und Wirtschaftsverbänden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht e
430.18.240.publikati · bl (Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG)
Employers' Association v. Media Company: Unfair Reporting and Competitive Harm
lt würde, ist die Ak- tivlegitimation der Klägerin zudem aus nachfolgenden Überlegungen gegeben. 1.2 Klageberechtigung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG In Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG wird den Berufs- und Wirtschaftsverbänden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht e
430.18.240 · bl (Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG)
Business Association v. Media Company: Unfair Competition Ruling
beurteilt würde, ist die Aktivlegitimation der Klägerin zudem aus nachfolgenden Überlegungen gegeben. 1.2 Klageberechtigung nach Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG In Art. 10 Abs. 2 lit. a UWG wird den Berufs- und Wirtschaftsverbänden unter bestimmten Voraussetzungen ein Verbandsklagerecht e
2013.02.19.sr.4 · bl (Artikeln 9 und 10 UWG)
Complainant's Unfair Competition Claim Dismissed for Untimely Filing
r vorsätzlich unlauteren Wettbewerb nach Art. 3, 4, 4a, 5 oder 6 UWG begeht, wobei hierfür Strafantrag stellen kann, wer nach den Artikeln 9 und 10 UWG zur Zivilklage berechtigt ist. Ist eine Tat nur auf Antrag strafbar, so kann jede Per- son, die durch sie verletzt worden ist, di