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233 LP CH-BL

§ 2 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - Betreibungs- und Konkursamt

Organisatorische Bestimmungen
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§ 2 EG SchKG · Betreibungs- und Konkursamt

1. Das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Landschaft ist eine Hauptabteilung der Zivilrechtsverwaltung.

2. Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für die Verwahrung, Versteigerung und Verwertung von Fahrnisgegenständen aus Pfändungs- und Konkursmassen, soweit diese nicht durch das Betreibungs- und Konkursamt durchgeführt werden. Das Nähere regelt der Regierungsrat.

3. Die Sicherheitsdirektion ist zuständig für die Verwahrung, Versteigerung und Verwertung von Fahrnisgegenständen aus Pfändungs- und Konkursmassen, soweit diese nicht durch die Betreibungs- und Konkursämter durchgeführt werden. Das Nähere regelt der Regierungsrat.

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