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CH-BL
§ 14 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - Richterliche Zuständigkeiten und Verfahren
Weitere Bestimmungen
§ 14 EG SchKG · Richterliche Zuständigkeiten und Verfahren
1. Für die richterlichen Zuständigkeiten und das Verfahren gelten das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung und die Schweizerische Zivilprozessordnung.