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233 LP CH-BL

§ 14 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) - Richterliche Zuständigkeiten und Verfahren

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§ 14 EG SchKG · Richterliche Zuständigkeiten und Verfahren

1. Für die richterlichen Zuständigkeiten und das Verfahren gelten das Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung und die Schweizerische Zivilprozessordnung.

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