233.12
CH-BL
§ 5 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter - Rechtswirkungen der Online-Daten
§ 5 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter · Rechtswirkungen der Online-Daten
1. Die im Abrufverfahren bezogenen Daten der Betreibungs- und Konkursämter stellen nur ein Informationsmittel dar.
2. Für die Richtigkeit dieser Daten wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Rechtswirkung haben nur die von den Betreibungs- und Konkursämtern ausgestellten Registerauszüge.