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233.12 CH-BL

§ 5 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter - Rechtswirkungen der Online-Daten

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§ 5 Verordnung über den Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter · Rechtswirkungen der Online-Daten

1. Die im Abrufverfahren bezogenen Daten der Betreibungs- und Konkursämter stellen nur ein Informationsmittel dar.

2. Für die Richtigkeit dieser Daten wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Rechtswirkung haben nur die von den Betreibungs- und Konkursämtern ausgestellten Registerauszüge.

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