Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
233.12 CH-BL

Online-Zugriff, Umfang

6 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Inhaltsübersicht (6)

Gesetzestext (6 Artikel)

1. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhalten die berechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden einen Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter im Rahmen von Artikel 8a Absätze 3 und 4 SchKG.

2. Die Suche erfolgt nach Vorname und Name der Schuldnerschaft.

3. Dieser Online-Zugriff umfasst die folgenden Angaben ohne zeitliche Einschränkung

a. Betreibungen: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Forderung, Ergebnis, Restanz und Verlust sowie Status des Betreibungsverfahrens;

b. Verlustscheine: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Art des Verlustscheins, Verlustscheinsbetrag, Grund und Datum der Löschung des Verlustscheins;

c. Konkurse: Die öffentlich publizierten Verfahrensschritte wie Datum Konkurseröffnung, Datum Konkursschluss usw. sowie die Konkursverlustschein-Summe.

1. Einen Online-Zugriff erhalten

a. * das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht;

b. das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz: Wehrpflichtersatz;

c. * ...

d. * die Zivilkreisgerichte: Inkasso;

e. * der Bereich Zivilrecht: Inkasso, Betreibungsämter, Erbschaftsämter, Konkursämter, Adoptionswesen;

f. das Generalsekretariat der Bau- und Umweltschutzdirektion: Inkasso, Wirtschaft und Finanzen, Zentrale Beschaffungsstelle;

g. das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion: Steuererlass;

h. * das Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion: Inkasso, Pass- und Patentbüro, Straf- und Massnahmenvollzug;

i. * das Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion: Inkasso;

j. das Kantonales Amt für Gewerbe und Industrie: Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvermittlung;

k. das Kantonale Sozialamt: Verwandtenunterstützung, Unterhaltsbeiträge;

l. das Kantonsgericht: Justizverwaltung, Inkasso;

m. die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste: Inkasso;

n. die Polizei Basel-Landschaft;

o. der Rechtsdienst des Regierungsrates;

p. die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft: Ausgleichskasse;

q. * die Staatsanwaltschaft;

r. die Steuerverwaltung: Steuerbezug, Revisorat, Quellensteuer.

s. * die Jugendanwaltschaft.

1. Die Leitungsperson reicht einen unterzeichneten Antrag ein für diejenigen Personen, die den Online-Zugriff zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe benötigen.

2. Der Bereich Zivilrecht bewilligt den Online-Zugriff auf die Betreibungs- und Konkursdaten und definiert das Suchschema.

3. Mit der Bewilligung des Online-Zugriffs werden Benutzungsrechte vergeben.

1. Der Bereich Zivilrecht überprüft stichprobenweise, ob der Online-Datenbezug bestimmungsgemäss erfolgt ist.

2. Zu Lasten der zugriffsberechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden können externe Fachleute für die Kontrolle beigezogen werden.

3. Bei Missbrauch kann der Online-Zugriff entzogen werden.

1. Die im Abrufverfahren bezogenen Daten der Betreibungs- und Konkursämter stellen nur ein Informationsmittel dar.

2. Für die Richtigkeit dieser Daten wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.

3. Rechtswirkung haben nur die von den Betreibungs- und Konkursämtern ausgestellten Registerauszüge.

1. Sobald die Genehmigung des Bundes vorliegt, legt der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.

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