Online-Zugriff, Umfang
Inhaltsübersicht (6)
Gesetzestext (6 Artikel)
1. Zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erhalten die berechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden einen Online-Zugriff auf die Protokolle und Register der Betreibungs- und Konkursämter im Rahmen von Artikel 8a Absätze 3 und 4 SchKG.
2. Die Suche erfolgt nach Vorname und Name der Schuldnerschaft.
3. Dieser Online-Zugriff umfasst die folgenden Angaben ohne zeitliche Einschränkung
a. Betreibungen: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Forderung, Ergebnis, Restanz und Verlust sowie Status des Betreibungsverfahrens;
b. Verlustscheine: Gläubigerschaft, Gläubigervertretung, Art des Verlustscheins, Verlustscheinsbetrag, Grund und Datum der Löschung des Verlustscheins;
c. Konkurse: Die öffentlich publizierten Verfahrensschritte wie Datum Konkurseröffnung, Datum Konkursschluss usw. sowie die Konkursverlustschein-Summe.
1. Einen Online-Zugriff erhalten
a. * das Amt für Migration, Integration und Bürgerrecht;
b. das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz: Wehrpflichtersatz;
c. * ...
d. * die Zivilkreisgerichte: Inkasso;
e. * der Bereich Zivilrecht: Inkasso, Betreibungsämter, Erbschaftsämter, Konkursämter, Adoptionswesen;
f. das Generalsekretariat der Bau- und Umweltschutzdirektion: Inkasso, Wirtschaft und Finanzen, Zentrale Beschaffungsstelle;
g. das Generalsekretariat der Finanz- und Kirchendirektion: Steuererlass;
h. * das Generalsekretariat der Sicherheitsdirektion: Inkasso, Pass- und Patentbüro, Straf- und Massnahmenvollzug;
i. * das Generalsekretariat der Volkswirtschafts- und Gesundheitsdirektion: Inkasso;
j. das Kantonales Amt für Gewerbe und Industrie: Arbeitnehmerschutz, Arbeitsvermittlung;
k. das Kantonale Sozialamt: Verwandtenunterstützung, Unterhaltsbeiträge;
l. das Kantonsgericht: Justizverwaltung, Inkasso;
m. die Kantonsspitäler und die Kantonalen Psychiatrischen Dienste: Inkasso;
n. die Polizei Basel-Landschaft;
o. der Rechtsdienst des Regierungsrates;
p. die Sozialversicherungsanstalt Basel-Landschaft: Ausgleichskasse;
q. * die Staatsanwaltschaft;
r. die Steuerverwaltung: Steuerbezug, Revisorat, Quellensteuer.
s. * die Jugendanwaltschaft.
1. Die Leitungsperson reicht einen unterzeichneten Antrag ein für diejenigen Personen, die den Online-Zugriff zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgabe benötigen.
2. Der Bereich Zivilrecht bewilligt den Online-Zugriff auf die Betreibungs- und Konkursdaten und definiert das Suchschema.
3. Mit der Bewilligung des Online-Zugriffs werden Benutzungsrechte vergeben.
1. Der Bereich Zivilrecht überprüft stichprobenweise, ob der Online-Datenbezug bestimmungsgemäss erfolgt ist.
2. Zu Lasten der zugriffsberechtigten Gerichts- und Verwaltungsbehörden können externe Fachleute für die Kontrolle beigezogen werden.
3. Bei Missbrauch kann der Online-Zugriff entzogen werden.
1. Die im Abrufverfahren bezogenen Daten der Betreibungs- und Konkursämter stellen nur ein Informationsmittel dar.
2. Für die Richtigkeit dieser Daten wird jede Gewährleistung ausgeschlossen.
3. Rechtswirkung haben nur die von den Betreibungs- und Konkursämtern ausgestellten Registerauszüge.
1. Sobald die Genehmigung des Bundes vorliegt, legt der Regierungsrat den Zeitpunkt des Inkrafttretens fest.