Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
231.31 BG-KKE CH-BL

§ 3 Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) - Inkrafttreten

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (3 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 3 BG-KKE · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2009 in Kraft.

← § 2 BG-KKE Verordnung zum Bundesgesetz über internationale Kindesentführung und die Haager Übereinkommen zum Schutz von Kindern und Erwachsenen (BG-KKE) - Zentrale Behörde für Haager Kindes- und Erwachsenschutzübereinkommen

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →