Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
224.11 CH-BL

Vollstreckungskosten

2 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Basel-Landschaft
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Gesetzestext (2 Artikel)

1. Die Sicherheitsdirektion erhebt für die Vollstreckung von in- und ausländischen Entscheiden in Zivilsachen Aufwandgebühren, die 100 bis 1'000 Fr. betragen.

2. Auslagen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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