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223.11 CH-BL

§ 6 Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung)

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§ 6 Mietverordnung

1. Diese Verordnung tritt am 2. Januar 1996 in Kraft.

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