223.11
CH-BL
§ 5 Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung)
§ 5 Mietverordnung
1. Die Schlichtungsstelle veröffentlicht periodisch die Zusammensetzung und die Zuständigkeit der Schlichtungskommission.