Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223.11 CH-BL

§ 4 Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung)

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§ 4 Mietverordnung

1. Die Schlichtungsstelle erstattet dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement (EVD) halbjährlich Bericht.

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