223.11
CH-BL
§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung)
§ 1 Mietverordnung
1. Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ist organisatorisch der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt.
2. Die Schlichtungsstelle besteht aus der Kommission und dem Sekretariat.