Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
223.11 CH-BL

§ 1 Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung)

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§ 1 Mietverordnung

1. Die Schlichtungsstelle für Mietangelegenheiten ist organisatorisch der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion unterstellt.

2. Die Schlichtungsstelle besteht aus der Kommission und dem Sekretariat.

Verordnung zum Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen sowie über die Allgemeinverbindlicherklärung von Rahmenmietverträgen (Mietverordnung) § 2 Mietverordnung →

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