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221 CH-BL

§ 9 Einführungsgesetz zur Schweizerischen Zivilprozessordnung (EG ZPO) - Änderung bisherigen Rechts

Änderung und Aufhebung bisherigen Rechts
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§ 9 EG ZPO · Änderung bisherigen Rechts

1. Es werden geändert

1. Einführungsgesetz zum Gleichstellungsgesetz: Das Einführungsgesetz vom 27. November 1997 zum Gleichstellungsgesetz (EG GIG) wird wie folgt geändert: ...

2. Gesetz über die Organisation der Gerichte: Das Gesetz vom 22. Februar 2001 über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsgesetz, GOG) wird wie folgt geändert: ...

3. Gerichtsorganisationsdekret: Das Dekret vom 22. Februar 2001 zum Gesetz über die Organisation der Gerichte (Gerichtsorganisationsdekret, GOD) wird wie folgt geändert: ...

4. Gesetz über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB): Das Gesetz vom 16. November 2006 über die Einführung des Zivilgesetzbuches (EG ZGB) wird wie folgt geändert: ...

5. Gesetz über die Einführung des Obligationenrechts: Das Gesetz vom 17. Oktober 2002 über die Einführung des Obligationenrechts (EG OR) wird wie folgt geändert: ...

6. Notariatsgesetz: Das Notariatsgesetz vom 28. September 1997 wird wie folgt geändert: ...

7. Gesetz über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen: Das Gesetz vom 22. März 1995 über die Behörden und das Verfahren bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von unbeweglichen Sachen wird wie folgt geändert: ...

8. Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs: Das Einführungsgesetz vom 19. September 1996 zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) wird wie folgt geändert: ...

9. Verwaltungsprozessordnung: Das Gesetz vom 16. Dezember 1993 über die Verfassungs- und Verwaltungsprozessordnung (Verwaltungsprozessordnung, VPO) wird wie folgt geändert: ...

10. Gesetz über die Enteignung: Das Gesetz vom 19. Juni 1950 über die Enteignung wird wie folgt geändert: ...

11. Verordnung betreffend die kantonale Zuständigkeitsordnung zum Eidg. Luftfahrtsgesetz: Die Verordnung (des Landrates) vom 17. November 1952 betreffend die kantonale Zuständigkeitsordnung zum Eidg. Luftfahrtsgesetz wird wie folgt geändert: ...

12. Landratsbeschluss betreffend das Verfahren bei Gewährleistung im Viehhandel: Der Landratsbeschluss vom 18. Dezember 1911 betreffend das Verfahren bei Gewährleistung im Viehhandel wird wie folgt geändert: ...

13. Vollziehungsverordnung zu den Bundesgesetzen betreffend die Arbeit in den Fabriken vom 18. Juni 1914 und 27. Juni 1919: Die Vollziehungsverordnung vom 19. Januar 1920 zu den Bundesgesetzen betreffend die Arbeit in den Fabriken vom 18. Juni 1914 und 27. Juni 1919 wird wie folgt geändert: ...

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