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217 CH-BL

§ 7 Notariatsgesetz - Aktuariat

Notariatskommission
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§ 7 Notariatsgesetz · Aktuariat

1. Das Aktuariat der Notariatskommission wird durch die Sicherheitsdirektion geführt.

2. Die Zustelladresse der Notariatskommission befindet sich bei deren Aktuariat.

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