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217 CH-BL

§ 6 Notariatsgesetz - Zusammensetzung

Notariatskommission
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§ 6 Notariatsgesetz · Zusammensetzung

1. Die Notariatskommission besteht aus 7 Mitgliedern.

2. Sie wird mit 3 Notarinnen und Notaren und 3 geeigneten Personen aus der kantonalen Verwaltung besetzt.

3. Den Vorsitz hat die Vorsteherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion oder eine von dieser oder diesem bezeichnete Person.

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