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CH-BL
§ 6 Notariatsgesetz - Zusammensetzung
Notariatskommission
§ 6 Notariatsgesetz · Zusammensetzung
1. Die Notariatskommission besteht aus 7 Mitgliedern.
2. Sie wird mit 3 Notarinnen und Notaren und 3 geeigneten Personen aus der kantonalen Verwaltung besetzt.
3. Den Vorsitz hat die Vorsteherin oder der Vorsteher der Sicherheitsdirektion oder eine von dieser oder diesem bezeichnete Person.