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CH-BL
§ 5 Notariatsgesetz - Aufgaben der Notariatskommission
Notariatskommission
§ 5 Notariatsgesetz · Aufgaben der Notariatskommission
1. Die Notariatskommisssion übt die Aufsicht über das Notariatswesen aus. Sie ist insbesondere zuständig für
a. die Durchführung der Notariatsprüfungen;
b. die Durchführung von Inspektionen;
c. die Behandlung von Disziplinarfällen.