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217 CH-BL

§ 5 Notariatsgesetz - Aufgaben der Notariatskommission

Notariatskommission
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§ 5 Notariatsgesetz · Aufgaben der Notariatskommission

1. Die Notariatskommisssion übt die Aufsicht über das Notariatswesen aus. Sie ist insbesondere zuständig für

a. die Durchführung der Notariatsprüfungen;

b. die Durchführung von Inspektionen;

c. die Behandlung von Disziplinarfällen.

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