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217 CH-BL

§ 35 Notariatsgesetz - Anstellungsverhältnis

Amtsführung der Notarinnen und Notare
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§ 35 Notariatsgesetz · Anstellungsverhältnis

1. Die Ausübung der Notariatstätigkeit im Anstellungsverhältnis ist unzulässig.

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