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217.13 TVANotGebV CH-BL

§ 15 Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV) - Aufhebung bisherigen Rechtes

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§ 15 NotGebV · Aufhebung bisherigen Rechtes

1. Die Verordnung vom 26. Juni 2007 über die Gebühren der privaten Notariate wird aufgehoben.

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