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217.13 TVANotGebV CH-BL

§ 10 Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV) - Feste Gebührenansätze

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§ 10 NotGebV · Feste Gebührenansätze

1. Feste Gebühren werden erhoben für

a. Ersatz einer Unterschrift (OR 15): 100.00 Fr.

b. Bürgschaftserklärung für Ausbildungsdarlehen (OR 493): 250.00 Fr.

c. Einfache Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens in deutscher Sprache durch Stempelabdruck oder ähnliche Verfahren: 20.00 Fr.

d. Beglaubigung einer einseitigen Fotokopie in deutscher Sprache: 10.00 Fr.

e. Beglaubigung einer mehrseitigen Fotokopie in deutscher Sprache, mit technischem Mehraufwand zur Erstellung der untrennbaren Verbindung (Heftung, Klebung, Mehrfachstempelung), bis drei Seiten im Format A4: 40.00 Fr.

f. Zeugengeld bei erbrechtlichen Vorgängen, pro Zeugin oder Zeuge: 20.00 Fr.

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