217.13
TVANotGebV
CH-BL
§ 10 Verordnung über die Notariatsgebühren (NotGebV) - Feste Gebührenansätze
§ 10 NotGebV · Feste Gebührenansätze
1. Feste Gebühren werden erhoben für
a. Ersatz einer Unterschrift (OR 15): 100.00 Fr.
b. Bürgschaftserklärung für Ausbildungsdarlehen (OR 493): 250.00 Fr.
c. Einfache Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens in deutscher Sprache durch Stempelabdruck oder ähnliche Verfahren: 20.00 Fr.
d. Beglaubigung einer einseitigen Fotokopie in deutscher Sprache: 10.00 Fr.
e. Beglaubigung einer mehrseitigen Fotokopie in deutscher Sprache, mit technischem Mehraufwand zur Erstellung der untrennbaren Verbindung (Heftung, Klebung, Mehrfachstempelung), bis drei Seiten im Format A4: 40.00 Fr.
f. Zeugengeld bei erbrechtlichen Vorgängen, pro Zeugin oder Zeuge: 20.00 Fr.