217.11
NotV
CH-BL
§ 8 Notariatsverordnung (NotV) - Aufgaben
Notariatskommission
§ 8 NotV · Aufgaben
1. Die Notariatskommission übt die Aufsicht über das Notariatswesen insbesondere aus durch
a. die Zulassung zur Notariatsprüfung und deren Durchführung;
b. die Ausstellung des Fähigkeitsausweises;
c. die Führung des Notariatsregisters und das Erteilen von Registerauskünften;
d. die Befreiung der Notarin oder des Notars vom Berufsgeheimnis;
e. die Durchführung von Inspektionen;
f. den Erlass von Weisungen;
g. die Behandlung von Disziplinarfällen;
h. Löschung, Entzug oder Sistierung der Notariatsbewilligung.