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217.11 NotV CH-BL

§ 8 Notariatsverordnung (NotV) - Aufgaben

Notariatskommission
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§ 8 NotV · Aufgaben

1. Die Notariatskommission übt die Aufsicht über das Notariatswesen insbesondere aus durch

a. die Zulassung zur Notariatsprüfung und deren Durchführung;

b. die Ausstellung des Fähigkeitsausweises;

c. die Führung des Notariatsregisters und das Erteilen von Registerauskünften;

d. die Befreiung der Notarin oder des Notars vom Berufsgeheimnis;

e. die Durchführung von Inspektionen;

f. den Erlass von Weisungen;

g. die Behandlung von Disziplinarfällen;

h. Löschung, Entzug oder Sistierung der Notariatsbewilligung.

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