217.11
NotV
CH-BL
§ 34 Notariatsverordnung (NotV) - Prüfungs- und Bewilligungsgebühren
Gebühren
§ 34 NotV · Prüfungs- und Bewilligungsgebühren
1. Es werden folgende Gebühren erhoben
a. für die Erteilung der Notariatsbewilligung (inkl. Eintrag in das Notariatsregister und Publikation im Amtsblatt) CHF 750.-;
b. für Änderungen, Löschungen und Wiedereintrag im Notariatsregister (inkl. Publikation im Amtsblatt, wo erforderlich): CHF 50-400.-;
c. für die Zulassung zur Notariatsprüfung: CHF 200.-;
d. für die Notariatsprüfung: CHF 3'000.-;
e. für die Prüfung der Notarinnen und Notare der Gemeinde: CHF 1'800.-;
f. für die Wiederholung der Notariatsprüfung: CHF 300-1'200.-.
2. Diese Gebühren sind im Voraus geschuldet.
3. Bei einem Rückzug nach erfolgter Zulassung zur Prüfung wird die Hälfte der Gebühr zurückerstattet.