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217.11 NotV CH-BL

§ 34 Notariatsverordnung (NotV) - Prüfungs- und Bewilligungsgebühren

Gebühren
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§ 34 NotV · Prüfungs- und Bewilligungsgebühren

1. Es werden folgende Gebühren erhoben

a. für die Erteilung der Notariatsbewilligung (inkl. Eintrag in das Notariatsregister und Publikation im Amtsblatt) CHF 750.-;

b. für Änderungen, Löschungen und Wiedereintrag im Notariatsregister (inkl. Publikation im Amtsblatt, wo erforderlich): CHF 50-400.-;

c. für die Zulassung zur Notariatsprüfung: CHF 200.-;

d. für die Notariatsprüfung: CHF 3'000.-;

e. für die Prüfung der Notarinnen und Notare der Gemeinde: CHF 1'800.-;

f. für die Wiederholung der Notariatsprüfung: CHF 300-1'200.-.

2. Diese Gebühren sind im Voraus geschuldet.

3. Bei einem Rückzug nach erfolgter Zulassung zur Prüfung wird die Hälfte der Gebühr zurückerstattet.

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