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217.11 NotV CH-BL

§ 32 Notariatsverordnung (NotV) - Inspektionsprotokoll und Inspektionsbericht

Aufsicht, Inspektion
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§ 32 NotV · Inspektionsprotokoll und Inspektionsbericht

1. Über vorgenommene Inspektionen wird ein Protokoll und allenfalls ein zusätzlicher Bericht erstellt.

2. Protokoll und Bericht werden im Doppel von der bzw. dem Vorsitzenden der Notariatskommission und von der Notarin oder vom Notar unterzeichnet.

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