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217.11 NotV CH-BL

§ 29 Notariatsverordnung (NotV) - Durchführung der Inspektionen

Aufsicht, Inspektion
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§ 29 NotV · Durchführung der Inspektionen

1. Die Inspektion wird von der Notariatskommission angeordnet und von 2 Mitgliedern der Notariatskommission in Anwesenheit der Notarin oder des Notars durchgeführt.

2. Bei Eröffnung des Notariatsbüros wird eine Inspektion durchgeführt, die die Räume des Notariatsbüros in Augenschein nimmt und deren Eignung feststellt. Bei Mängeln wird eine Nachfrist zu deren Behebung angesetzt.

3. Ordentliche Inspektionen werden in der Regel alle 4 Jahre durchgeführt.

4. Bei Aufgabe und Übergang des Notariatsbüros sowie bei Beschwerden oder Anzeigen können ausserordentliche Inspektionen durchgeführt werden.

5. Werden Mängel festgestellt, so können Nach- und Zwischeninspektionen durchgeführt werden.

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